Darf man trotz Coronavirus im Schrebergarten sein?

Das Coronavirus hält der Welt seit Monaten den Atem an. Erstmals wurde die neuartige Lungenkrankheit, auch COVID- 19 genannt, in der chinesischen Metropole Wuhan entdeckt. Dort hat sich das Coronavirus Ende Dezember 2019 rasant verbreitet und binnen kürzester Zeit alle Provinzen Chinas bedeckt.

Von dort aus ist das Coronavirus fast um den ganzen Planet verstreut worden, am Schlimmsten betroffen sind die Länder USA, Italien und Spanien.

Die aktuelle Situation in Deutschland bleibt ebenfalls weiterhin angespannt, seit dem 08. März 2020 haben alle Bundesländer in der Bundesrepublik Deutschland bestätigte Fälle mit dem Coronavirus gemeldet.

Von Bundesland zu Bundesland wurden neue Regelungen eingeführt, Schulen und Kitas bleiben vorerst geschlossen, Veranstaltungen mit mehr als 100 Menschen sind nun untersagt.

Gerade in diesen schweren Zeiten stellen sich viele Menschen Fragen bezüglich der eingeschränkten Ausgangssperre.

In diesem Beitrag widmen wir uns der Thematik, ob man trotz der Ausbreitung des Coronavirus im Schrebergarten sein darf und geben Tipps gegen eine Infizierung mit dem Coronavirus.

Gefahren im Schrebergarten

Solltest du einen Schrebergarten besitzen oder gemietet haben bietet sich die Möglichkeit an die Quarantäne dorthin zu verlagern. Schließlich wird es immer wärmer und zu Hause langweilt man sich sehr schnell, wenn man keine Beschäftigung gefunden hat.

Zudem bietet dieser Ort eine Abwechselung an und seien wir mal ehrlich – wer würde die Zeit in Quarantäne nicht auch lieber draußen in der Natur verbringen als eingesperrt in den eigenen vier Wänden.

Wirkliche Gefahren gibt es im eigenen Schrebergarten nicht, denn schließlich sollte, außer dem Besitzer oder Mieter, keiner auf die Grundstücksfläche treten dürfen. Somit können kaum Viren und Bakterien von anderen Menschen auf den Gegenständen im Schrebergarten sein und du kannst nahezu bedenkenlos die Sonne genießen.

Lediglich der Weg zum Schrebergarten selbst könnte eine Gefahr sein, falls du nicht dein eigenes Auto benutzen solltest. Schließlich berührt man auf dem Weg wohin überall Gegenstände und Objekte, die zuvor jeder andere, möglicherweise auch infizierte, Mensch angefasst hat.

Daher sollte man nach dem Ankommen unbedingt die Hände gründlich waschen und desinfizieren, warum genau wird später noch erläutert.

Trotz Coronavirus in den Schrebergarten: Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländer

Jedes Bundesland hat genau genommen seine eigenen Regelungen bezüglich der Ausgangssperre. Manche Bundesländer, wie zum Beispiel Bayern, sind hierbei strenger und andere etwas lockerer.

Allerdings gilt für jedes Bundesland: Die Zeit in der Öffentlichkeit muss minimiert werden, auf soziale Kontakte sollte vorerst verzichtet werden.

Wenn du also alleine oder nur mit Personen im eigenen Haushalt in den Schrebergarten fahren möchtest, so ist dies erlaubt. Schließlich gehört auch der Schrebergarten zum eigenen Eigentum.

Was in jedem Bundesland verboten ist, ist Freunde oder Bekannte in den Schrebergarten mitzunehmen.

Wer also den Frühlingsanfang nicht nur zu Hause in der Wohnung verbringen möchte kann noch in den Schrebergarten fahren, um dort zu verweilen, denn frische Luft schnappen und ein kleiner Spaziergang dorthin oder die Anfahrt mit dem Auto stellen keine Probleme da.

Hier können die Bestimmungen der einzelnen Bundesländer nachgelesen werden.

Hygiene spielt in Zeiten der Ausbreitung des Coronavirus eine wichtige Rolle. Wir empfehlen daher dieses Desinfektionsmittel:

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Gemeinsam gegen das Coronavirus

Merkel hatte am Sonntag, dem 22. März 2020 eine Rede über die neuen Regelungen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus gehalten.

In dieser Rede wurde mehrmals dazu aufgerufen, die sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und nur in den nötigsten Fällen die Wohnung zu verlassen.

Des Weiteren wurde ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern zwischen Menschen vorgeschlagen, die nach und nach in vielen öffentlichen Bereichen angewendet wurden.

So dürfen in einem Supermarkt nur eine begrenzte Anzahl an Menschen gleichzeitig sich aufhalten, während vor dem Supermarkt sich Menschen mit einem 1,5 Meter Sicherheitsabstand anstellen.

Diese Aufforderungen müssen dringlich eingehalten werden, denn nur durch Kontaktverminderung kann man erreichen, dass die Kapazitäten des medizinischen Systems nicht überschritten werden. Zudem soll ebenfalls durch die Kontaktverminderung die Ausbreitung der neuartigen Lungenkrankheit eingedämmt und somit wirksamer bekämpft werden.

Daher müssen diese Anweisungen eingehalten werden, Verstöße gegen die neuen Regelungen kann mit einer Bußgeldstrafe geahndet werden.

So schützt man sich gegen das Coronavirus

Um sich wirksam gegen das Coronavirus zu schützen, sollte man vermehrt auf die Hygiene, speziell im Bereich der Hände, geachtet werden.

Dazu gehört regelmäßiges Händewaschen und Desinfizieren, denn das Coronavirus wird mittels Tröpfchen- und Schmierinfektion von Mensch zu Mensch übertragen.

Um sich gegen eine Schmierinfektion zu schützen, sollte man beim Betreten der eigenen Haustür und beim Verlassen von öffentlichen Verkehrsmittel oder Gebäude sich die Hände gründlich waschen und desinfizieren.

Zudem sollte man sich in der Öffentlichkeit niemals mit der Hand die eigenen Schleimhäute ( Mund, Augen, Nase) berühren, denn man weiß nie, wer zuvor was wo angefasst hat.

Das Tragen von Schutzausrüstung wie zum Beispiel Atemschutzmasken oder auch Schutzbrillen kann eine Tröpfcheninfektion mit der neuartigen Lungenkrankheit verhindern.

Wir empfehlen daher diese Schutzbrille:

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Beim Kauf einer Atemschutzmaske muss vor allem auf die maximale Durchlässigkeit und die Filterung der Partikel in der Luft geachtet werden, FFP 3 Atemschutzmasken erweisen sich als die sichersten Atemschutzmasken, allerdings sind diese nicht nur teuer, das Tragen einer solchen FFP 3 Atemschutzmaske kann über einen längeren Zeitraum von Stunden sehr belastend und anstrengend sein.

FFP 2 Atemschutzmasken und N95 Atemschutzmasken haben zwar eine höhere Durchlässigkeit, diese Atemschutzmasken können allerdings auch eine Infizierung mit der neuartigen Lungenkrankheit verhindern.

Dabei ist zu erwähnen, dass handelsübliche Mundschutze, welche man aus der Apotheke erwerben kann, nur leicht bedingt gegen das Coronavirus schützen kann.

Vielmehr helfen diese handelsüblichen Mundschutze bereits infizierten Menschen, dass sie durch Niesen oder Husten die Viren verringert in der Luft freisetzen.

Auch das Tragen von Handschuhen kann eine Infizierung mit der neuartigen Lungenkrankheit verhindern:

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Fazit

Der Frühling naht und die Zeit in der eigenen Wohnung unter Quarantäne zu verbringen kann auf Dauer sehr belastend sein.

Wer also einen Schrebergarten besitzt oder gemietet hat, darf mit Personen im eigenen Hausstand dorthin fahren und dort verweilen, das Mitbringen von Freunden und Bekannten ist allerdings in jedem Bundesland untersagt und kann gegebenenfalls mit einer Bußgeldstraße geahndet werden.

Sollte die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmittel stattfinden, so sollte beim Verlassen des Verkehrsmittels, als auch beim Betreten eines geschlossenen Raumes seine Hände gründlich waschen und am Besten auch desinfizieren.

Alle weiteren Informationen rund um das Thema Coronavirus können auf der Website des Robert Koch Instituts nachgelesen werden.

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